Zahlungserinnerung
Last modified by EWU IT GmbH on 2025/10/16 08:43
Sie werden von einem Unternehmen oder Dienstleister verschickt, wenn ein Kunde eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt hat.
Statt gleich mit Drohungen oder Zusatzkosten zu kommen, ist die Zahlungserinnerung meist noch freundlich formuliert – nach dem Motto:
„Hey, vielleicht hast du's übersehen, bitte überweise den offenen Betrag von X Euro bis zum TT.MM.JJJJ.“
Ein paar wichtige Punkte:
- Kein Muss: Rechtlich ist eine Zahlungserinnerung keine Pflicht. Rein theoretisch könnten die Gläubiger nach Fälligkeit sofort mahnen oder sogar klagen.
- Praxis: Unternehmen verschicken sie aber gern, um Kundenbeziehungen nicht gleich zu belasten und um den „netten Ton“ zu wahren.
- Fristsetzung: Meist steht ein neues Zahlungsziel drin (z. B. 7 oder 14 Tage).
- Noch ohne Druckmittel: Anders als bei einer Mahnung wird in der Erinnerung oft noch nicht mit Inkasso oder Zusatzkosten gedroht.
1.Auf dem Reiter Kunde „Endkunden & Interessenten“ auswählen.
2. Kunden suchen mit der Kundennummer oder Anschrift.
3. Betroffene Rechnung aus dem Reiter Rechnung aufrufen.
4. Klicke auf Erinnerungen
5. Klicke auf Zahlungserinnerung
6. Versandart wählen
7. Diese wird erstellt
![]()
8. Klicke auf @Aktivität versenden